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   LG Göttingen, 12.03.2004 - 10 T 139/03   

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https://dejure.org/2004,20413
LG Göttingen, 12.03.2004 - 10 T 139/03 (https://dejure.org/2004,20413)
LG Göttingen, Entscheidung vom 12.03.2004 - 10 T 139/03 (https://dejure.org/2004,20413)
LG Göttingen, Entscheidung vom 12. März 2004 - 10 T 139/03 (https://dejure.org/2004,20413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 InsVV; § 6 Abs. 1 InsO; § 63 InsO; § 64 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO
    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und Bewilligung einer Stundung; Beschluss über die Vergütung eines Treuhänders; Anwendung des Regelsatzes der Vergütung in masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren; Sofortige Beschwerde gegen den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und Bewilligung einer Stundung; Beschluss über die Vergütung eines Treuhänders; Anwendung des Regelsatzes der Vergütung in masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren; Sofortige Beschwerde gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2004, 330
  • NZI 2006, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 46/03

    Vergütung des Treuhänders in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus LG Göttingen, 12.03.2004 - 10 T 139/03
    Ungeachtet der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2004 - X ZB 46/03 - (ZIP 2004, 424), wonach die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV auf Treuhänder, die - wie hier - vor dem 1. Januar 2004 bestellt worden sind, anwendbar bleibt, mithin ihnen die im Gesetz vorgesehene Vergütung von 250, 00 EUR zuzusprechen ist, ohne dass eine pauschale Vervielfachung dieses Betrages in Betracht kommt, verbleibt es hier bei der vom Amtsgericht auf 1.000,00 EUR erhöhten Vergütung, denn - wie bereits ausgeführt - ist die sofortige Beschwerde der Gläubigerin mangels Beschwer unzulässig.
  • OLG Köln, 10.03.2000 - 2 W 274/99

    Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Göttingen, 12.03.2004 - 10 T 139/03
    Das heißt, dass eine Beschwerde nur zulässig ist, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 50, 00 EUR übersteigt (Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Auflage § 64 Rdnr. 10; Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung - Nowak § 64, Rdnr. 13; OLG Köln ZIP 2000, 760).
  • LG Frankfurt/Main, 14.10.1991 - 9 T 639/91
    Auszug aus LG Göttingen, 12.03.2004 - 10 T 139/03
    Bei diesen Verfahren ist die Beschwer des Insolvenzgläubigers zu verneinen, es sei denn, dass die Masselosigkeit erst durch die festgesetzte Vergütung herbeigeführt worden ist (LG Frankfurt ZIP 1991, 1442; Kübler/Prütting/Lüke, Kommentar zur Insolvenzordnung , 7. Lfg. 8/00 § 64 Rdnr. 16; Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Auflage § 64 Rdnr. 10; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung/Kind, 3. Auflage § 64 Rdnr. 13; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, Rdnr. 159).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04

    Beschwerdebefugnis der Insolvenzgläubiger gegen die Vergütung des Treuhänders

    Das Landgericht, dessen Entscheidung in NZI 2004, 330 und ZInsO 2004, 496 veröffentlicht ist, hat die sofortige Beschwerde für unzulässig gehalten, weil die Gläubigerin durch die Festsetzung der überhöhten Vergütung nicht beschwert sei.
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